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Nach 4 Jahren zieht der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine Bilanz

Das deutsch-französische Gremium hat auf seiner letzten Sitzung Empfehlungen verabschiedet und die Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Faktors bei der Ausarbeitung von Gesetzen angesprochen. Die Bilanz der ersten vier Jahre seiner Tätigkeit gab Anlass zu einer Debatte über seine Rolle und seine Mittel.

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Die jüngste der grenzüberschreitenden Institutionen sucht noch ihren Platz. Der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ), der durch Aachener Vertrag kreiert wurde, versucht seit 2020 zur Stärkung der "deutsch-französischen Zusammenarbeit und Integration"(1) beizutragen. Von den Staaten bis hin zu den Eurodistrikten stimmen sich hier die politischen und gesetzgebenden Kräfte ab, um die "Irritationen des Alltags" zu lindern, denen die Bewohner der Grenzgebiete begegnen. Die junge Struktur verfügt jedoch über keine effektiven Befugnisse. Bei der Sitzung am 16. April in Straßburg wurden die aktuellen Ereignisse und die Bilanz der ersten vier Jahre des Ausschusses besprochen.

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