"Unsere Begleitung für Grenzgänger in der Schweiz wird sichtbarer und zugänglicher"
Olivier Blanc, Leiter der Abteilung für Grenzgängerdienste in der Schweiz bei der Urssaf (1) Franche-Comté
Die für die Grenzgänger des Haut-Rhin in der Schweiz zuständige Urssaf (Sozialversicherungsbeiträge) de Franche-Comté hat eine Vereinbarung mit der Grenzgängervereinigung ADF unterzeichnet, um die Unterstützung der Grenzgänger bei ihren Schritten bezüglich der Krankenversicherungsbeiträge zu verbessern.
Auf welche spezifischen Probleme der Grenzgängerarbeit in der Schweiz bezieht sich Ihre Vereinbarung mit dem Verein ADF?
Diese Partnerschaftsvereinbarung wurde am 15. Dezember letzten Jahres unterzeichnet. Sie betrifft die Krankenversicherungsbeiträge von Grenzgängern in der Schweiz, die in Frankreich wohnen. Diese Erwerbstätigen müssen sich nämlich entscheiden - man spricht von der Ausübung eines "Optionsantrags" -, ob sie der schweizerischen Krankenversicherung angehören oder im französischen System verbleiben wollen. Sie haben ab dem Zeitpunkt ihrer Einstellung drei Monate Zeit, um sich zu entscheiden.
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Olivier Blanc, Leiter der Abteilung für Grenzgängerdienste in der Schweiz bei der Urssaf Franche-Comté. © Urssaf