In Europa bleibt die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitskräften begrenzt
Versucht man mit allen Mitteln, die Regeln, die in allen Ländern der Europäischen Union für die Entsendung von Arbeitnehmern gelten, auf die deutsch-französische Grenzregion zu übertragen, erhält man ein steifes, unflexibles Wirtschaftssystem auf beiden Seiten des Rheins.
Im Rahmen des europäischen Binnenmarktes bleibt die Entsendung von Arbeitnehmer*innen die Ausnahme. Das Gastland muss sich vergewissern können, dass das ausländische Unternehmen tatsächlich existiert, dass der entsandte Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag hat und dass sein Auftrag tatsächlich zeitlich begrenzt ist. Am Oberrhein erweist sich dieser stark kontrollierte Rahmen als zu eng. Nach Angaben der ehemaligen Direccte d'Alsace, heute Direction régionale de l'économie, de l'emploi, du travail et des solidarités (DREETS), haben die unangekündigten Kontrollen im Grand Est seit 2015 zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 2,68 Millionen Euro geführt und halten Unternehmen davon ab, die Grenze zu überschreiten.
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© André Faber