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Seit dem 21. März gilt das französische Konzept des zumutbaren Arbeitsangebots auch für Grenzgänger
Das von Arbeitsministerin Astrid Panosyan-Bouvet und ihrer Vorgesetzten, Ministerin Catherine Vautrin, unterzeichnete Dekret ändert die Definition des zumutbaren Arbeitsangebots. Grenzgänger sind nun verpflichtet, Arbeitsplätze auf der Grundlage der in Frankreich üblichen Löhne anzunehmen.

In einer ausführlichen Mitteilung kündigte das Ministerium von Astrid Panosyan-Bouvet die Unterzeichnung eines Dekrets zu den Bestandteilen des zumutbaren Arbeitsangebots ("Offre raisonnable d'emploi", ORE) an.
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