"Die Entwicklung einer hybriden Arbeitsweise auf der Ebene der Großregion ist von wesentlicher Bedeutung"
Bruno Théret, Präsident des Wirtschafts- und Sozialrats der Großregion
Am 12. September trafen sich in Remich (Luxemburg) rund 100 Teilnehmer zur Konferenz "Transformation des Arbeitsmarktes in der Großregion - Herausforderungen und grenzüberschreitende Möglichkeiten", die von den Arbeitsgruppen Wirtschaft, nachhaltige Entwicklung, endogene Entwicklung und Arbeitsmarkt der Großregion initiiert wurde. Bruno Théret, Präsident des WSAGR, geht auf die Telearbeit im Grenzgebiet ein, die im Mittelpunkt der Debatten stand.
Die Gesundheitskrise hat zu zahlreichen Ausnahmen von den grenzüberschreitenden Regeln zur Telearbeit geführt, die alle bis zum 22. Juni dieses Jahres verlängert wurden. Wie sieht die Zukunft nach dieser Übergangszeit der administrativen Toleranz aus?
Zwischen Frankreich und Luxemburg sieht das bilaterale Abkommen 29 Tage Telearbeit pro Jahr vor. Grenzgänger können dieses Kontingent ab dem ersten Tag nutzen, an dem der Schwellenwert für die Besteuerung in Frankreich überschritten wird, und nicht mehr ab dem ersten Tag. Sie können also alle diese nicht besteuerten Telearbeitstage in den nächsten sechs Monaten nutzen. Zwischen Frankreich und Deutschland gilt für Arbeitnehmer mit dem Status eines Grenzgängers weiterhin das Abkommen von 2006. Nicht-Grenzgänger sind ab ihrem ersten Telearbeitstag in Frankreich steuerpflichtig.
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Bruno Théret, Präsident des Wirtschafts- und Sozialrats der Großregion. DR