Arbeitslosenunterstützung für Grenzgänger: Die Zeit der großen Manöver
Das französische Arbeitsministerium bereitet ein Dekret vor, mit dem die Entschädigung eines arbeitslosen Grenzgängers auf der Grundlage des französischen Lohns im gleichen Beruf indexiert werden soll. Außerdem will es das EU-Recht reformieren, um die Arbeitslosenunterstützung für Grenzgänger dem Beschäftigungsland zu übertragen. Ein solcher Paradigmenwechsel würde sich auf den sozialen Schutz von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund in allen 27 europäischen Ländern auswirken.

Vor zwei Monaten wurden die Artikel über Grenzgänger im Abkommen über die französische Arbeitslosenversicherung zurückgezogen. Jetzt kommt die Frage der Dauer und des Betrages der Entschädigung. In einem Interview mit den Grenzgänger-Tageszeitungen der Ebra-Gruppe kündigte die französische Arbeitsministerin Astrid Panosyan-Bouvet ein Dekret an, das als Referenzlohn für die Entschädigung nicht mehr den im Arbeitsland erhaltenen Lohn, sondern „den für denselben Beruf in Frankreich üblichen Lohn“ benutzen wird. Dieses Vorhaben hat bereits zu Protesten an der französisch-schweizerischen Grenze geführt.
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