Allgemeine Geschäftsbedingungen

Correspondances SASU

78, rue du XXème corps américain, à Metz 57000
N° siren : 824 438 659
R.C.S. METZ TI B 824 438 659 - APE: 5813Z

N° TVA : FR95824438659

 

Nachfolgend als «Dienstanbieter» bezeichnet

 

Der Dienstanbieter Correspondances SASU veröffentlicht eine elektronische Website für grenzüberschreitende Nachrichten, die über das Internet für jeden Nutzer zugänglich ist. Dieser Dienst ist durch den Domainnamen https://www.voisins-nachbarn.eu mit internen und externen Hypertext-Links gekennzeichnet.

Der Kunde erhält die Möglichkeit, sein Unternehmen Nutzern zu präsentieren.


Artikel 1 : Zweck

Der Kunde beauftragt Correspondances SASU mit der Erbringung der folgenden Dienstleistungen:

- Werbung und/oder Promotion seines Unternehmens im Internet unter Beachtung der Gesetze und der Regeln zum Wettbewerbsrecht sowie der Anwendung der Netiquette.

Zu diesem Zweck stellt der Dienstanbieter Correspondances SASU dem Kunden eine Werbefläche zur Verfügung, die sich innerhalb seiner Website befindet.


Artikel 2 : Konditionnen

Der Dienstanbieter Correspondances SASU, Designer und Herausgeber der Website „voisins-nachbarn.eu“, ist verantwortlich für die Online-Stellung, die Realisierung und die Verbreitung.

Der Dienstanbieter Correspondances SASU verpflichtet sich, eine Dienstleistung zu erbringen, die die Einrichtung einer Werbeeinschaltung auf der Website "voisins-nachbarn.eu" umfasst, deren Bedingungen im Folgenden definiert werden:

  • Gestaltung der Werbefläche mit dem Text, dem Logo und/oder den Fotos des Kunden.
  • Veröffentlichung auf der Website "www.voisins-nachbarn.eu" für eine weltweite und unmittelbare Sichtbarkeit 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche.
  • Verlinkung zu den Websites und E-Mail-Adressen der Kunden.

Inhalt der Werbeeinschaltung:

  • geografischer Standort des Kundenunternehmens
  • Beschreibung der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen auf einer speziellen Seite der Website.
  • Es werden keine Informationen oder Inhalte angezeigt, die rechtswidrig sind oder gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen, unabhängig davon, ob sie offensichtlich oder verschlüsselt, sichtbar oder in Computerprogrammen versteckt sind.
  • Der Dienstanbieter Correspondances SASU behält sich das Recht vor, eine Anzeige abzulehnen, deren Art, Text oder Präsentation den Interessen von Correspondances SASU zuwiderlaufen würde.

Der Dienstanbieter Correspondances verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle Informationen mitzuteilen, die die im Zusammenhang mit der Werbeeinschaltung von Interesse sein könnten (Anzahl der Besucher der Website, Bericht der Klicks, Profil der Benutzer ...).


Artikel 3 : Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, aktuelle Dokumente über das Unternehmen sowie Bilder zu liefern, deren kostenlose Bereitstellung für Correspondances SASU gemäß dem Urheberrecht gewährleistet ist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Correspondances SASU nur Werbetexte und die grafischen Elemente (Logo) zur Verfügung zu stellen, die sich in seinem Besitz befinden und für die Veröffentlichung im Rahmen der Werbeeinschaltung auf der Website geeignet sind.

Der Auftraggeber verpflichtet sich auf Nachfragen für zusätzlichen Informationen innerhalb einer ausreichend kurzen Frist zu antworten, andernfalls kann die Nichteinhaltung von Veröffentlichungsterminen nicht Correspondances SASU angelastet werden.

Wenn es im Unternehmen des Auftraggebers einen Ansprechpartner gibt, der für die Marketing- und Kommunikationspolitik zuständig ist, werden zeitnahe Treffen zwischen dieser Person und dem Correspondances SASU Provider vereinbart.

Vor der Online-Veröffentlichung legt der Dienstanbieter Correspondances SASU dem Kunden die Werbeeinschaltung vor.

Diese wird in Form einer URL per E-Mail verschickt.

Nach der Überprüfung erklärt der Kunde sein Einverständnis per E-Mail.

Erfolgt innerhalb von 4 Tagen keine schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers per E-Mail, gilt die zuletzt zugesandte Version der Werbeeinschaltung als ohne Vorbehalt akzeptiert.


Artikel 4 : Preis

Die Kosten für die Werbeeinschaltung sind in der Tarif-Vereinbarung (Anhang 2) festgelegt.

Die Vertrags- und Zahlungsbedingungen werden durch den Vertragsabschluss durch den Auftraggeber anerkannt.

Jede bestellte Leistung muss dem Dienstanbieter Correspondances SASU bezahlt werden, wobei die Bezahlung der ausgestellten Rechnungen vor der Veröffentlichung der Werbeeinschaltung zu erfolgen hat.

Die Ausführung einer Leistung zu einem vereinbarten Preis führt zu keiner Verpflichtung der SASU Korrespondenz, Designer und Verleger der Website „voisins-nachbarn.eu“, eine spätere Bestellung unter denselben Bedingungen auszuführen.


Artikel 5 : Verantwortlichkeiten

Der Dienstanbieter Correspondances SASU weist darauf hin, dass das Internet als öffentlicher Ort betrachtet werden kann und dass es dem Kunden obliegt, zu überprüfen, ob die zur Verfügung gestellten Dokumente unabhängig von ihrem Inhalt oder ihrer Art mit dem Urheberrecht übereinstimmen.

Die Verantwortung dafür liegt allein beim Auftraggeber. In dieser Hinsicht kann nur der Kunde selbst die Verantwortung übernehmen.


Artikel 6 : Höhere Gewalt

Der Dienstanbieter Correspondances SASU kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung des Vertrages auf äußere Ereignisse zurückzuführen ist, auf die er keinen Einfluss hat, insbesondere bei Naturkatastrophen, Kriegen, Streiks oder Unterbrechungen des Dienstes, für die er nicht direkt verantwortlich ist (allgemeiner Stromausfall, Ausfall der Leitstellen oder Unterbrechung der Internetverbindungsdienste)


Artikel 7 : Vereinbarung zur Verschwiegenheit

Der Dienstanbieter Correspondances SASU verpflichtet sich, keine Informationen weiterzugeben, zu denen er vom Kunden Zugang erhalten hat, die diesen direkt oder indirekt betreffen und die nicht bereits zuvor öffentlich bekannt gemacht worden sind.

Der Dienstanbieter Correspondances SASU ist an das Berufsgeheimnis gebunden und kann in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden.


Artikel 8 : Weitere vertragliche Regelungen

In keinem Fall begründet dieser Vertrag ein Dienstverhältnis oder Weisungsrecht zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstanbieter Correspondances SASU. Es ist kein Arbeitsvertrag.

Die Werbeeinschaltungen werden als geistiges Werk im Sinne des Artikels L.112.2 des Gesetzes über geistiges Eigentum betrachtet. Sie gehen in das Eigentum des Kunden über, sobald sie online im Internet oder offline auf einem beliebigen Datenträger (USB-Stick, CD usw.) veröffentlicht werden.

Der Kunde kann sie selbst ändern oder von anderen ändern lassen; die Vergütung für die Übertragung der geistigen Rechte ist im Preis enthalten.


Artikel 9 : Laufzeit des Vertrags

Dieser Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung durch die beteiligten Parteien in Kraft.

Der Vertrag gilt für den in Anlage 2 festgelegten Zeitraum ab dem Datum des Inkrafttretens und kann nicht stillschweigend verlängert werden. Jede Verlängerung der Dauer der Dienstleistung ist Gegenstand eines neuen Vertrags zwischen den Parteien.

 

Artikel 10 : Anzuwendendes Recht

Die Auslegung und Ausführung des vorliegenden Vertrags unterliegt dem französischen Recht.

Die Rechtslage wird tagtäglich und nicht nur am Tag des Vertragsabschlusses beurteilt; da sich die Gesetzgebung jederzeit ändern kann und sich dadurch Auswirkungen auf diesen Vertrag ergeben können. Die Folgen von Gesetzesänderungen sind in Artikel 11 dieses Vertrages geregelt.

Der Kunde erkennt an, dass dieser Vertrag für das Anmieten von Werbeflächen nicht den Bestimmungen der Artikel L. 121-23 bis L. 121-28 des Verbraucherschutzgesetzes unterliegt.

Diese Zuständigkeit gilt auch im Falle eines Eilverfahrens oder offenen Rückforderungen.


Artikel 11 : Änderungen der Gesetzgebung

Im Falle einer Änderung der französischen Gesetzgebung gilt diese sofort, es sei denn, die Parteien vereinbaren in einer Vertragsänderung etwas anderes.

Wenn die Änderung dieser Rechtsvorschriften die Erfüllung des Vertrags für eine der Parteien unmöglich macht, muss sie die andere Partei per Einschreiben mit Rückschein informieren.

Sollten diese Rechtsvorschriften dazu führen, dass …

- die gezahlten Beträge verfallen, da das Geschäft illegal ist,

ODER

- jegliche Werbung oder Weitergabe von Informationen verboten wird, wodurch die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann,

… erhält der Dienstanbieter Correspondances SASU als Entschädigung einen Betrag in Höhe von 10 % des Betrags der vereinbarten Dienstleistung.


Artikel 12 : Schlichtungsklausel

Der Vertrag kann vom Dienstanbieter Correspondances SASU ohne gerichtlichen Formalitäten acht Tage nach der Absendung einer formellen Mitteilung ohne weitere Ankündigung gekündigt werden, und zwar in den folgenden Fällen

- Nichteinhaltung einer der allgemeinen oder besonderen Bedingungen des vorliegenden Vertrags durch den Kunden,

- Nichtbezahlung der Rechnung nach Mahnung. Der Dienstanbieter Correspondances SASU behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, auch wenn der Kunde die Zahlung oder Erfüllung dieser Verpflichtungen angeboten hat.

Bei Streitigkeiten, die nicht die Verpflichtungen aus diesem Vertrag betreffen, müssen die Parteien zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Zu diesem Zweck teilt die Partei, die dieses Verfahren einleiten möchte, der anderen Partei ihre Absicht per Einschreiben mit Rückschein mit, wobei sie der anderen Partei eine Frist von 8 Tagen setzt.

Die Parteien müssen danach innerhalb der 8-Tage-Frist einvernehmlich einen Sachverständigen benennen. Der von dem Sachverständigen erstellte Bericht ist vertraulich zu behandeln und darf in keinem Gerichtsverfahren verwendet werden.

Die beteiligten Parteien verpflichten sich, keine Informationen zu verwenden, die während des Schlichtungsverfahrens offengelegt wurden.

Ist die Schlichtung erfolgreich, wird eine vertrauliche Vergleichsvereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet.


Artikel 13 : Gerichtsbarkeit

Scheitert der Versuch der gütlichen Einigung, wird der Fall dem Handelsgericht Metz zur Beurteilung vorgelegt, sofern der Beklagte ein Gewerbetreibender ist.


Artikel 14 : Vertragsabschluss

Dieser Vertrag kann per E-Mail abgeschlossen werden.

Wenn der Vertrag per E-Mail geschlossen wird, müssen beide Vertragsparteien jeweils eine Nachricht mit diesem Vertrag haben, die beide Namen enthält oder als Antwort-Mail gesendet wird.

Im Falle einer Vertragsänderung muss dies der anderen Vertragspartei ordnungsgemäß mitgeteilt werden. Im Falle von Streitigkeiten ist die auf der Website verfügbare elektronische Fassung dieses Vertrags maßgebend.


Anlagen

Dieser Vertrag umfasst 2 Anhänge:

  • Anhang 1: Vertragsbedingungen
  • Anhang 2: Tarife und Dauer

Annexe 1 : Conditions d’application

Artikel 1

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung von Werbeflächen für beide Vertragsparteien binden. Die Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung von Werbeflächen kann durch Vereinbarungen oder Dokumente jeglicher Art nicht aufgehoben werden.


Artikel 2

Die Werbeeinschaltung (Anzeige) wird auf der Website „voisins-nachbarn.eu“ veröffentlicht, sobald sie von uns online gestellt worden ist.


Artikel 3

Dieser Vertrag wird für die in Anhang 2 festgelegte Dauer geschlossen.


Artikel 4

Die Tarife sind inklusive Mehrwertsteuer angegeben (1)

Die Bezahlung der Dienstleistung ist bei Vertragsabschluss fällig.

Die Ausführung eines Auftrags zu einem vereinbarten Preis verpflichtet Correspondances SASU, Gestalter und Herausgeber der Website "voisins-nachbarn.eu", nicht zur Ausführung eines weiteren Auftrags zu denselben Bedingungen.


Artikel 5

Alle Texte und Werbebotschaften müssen mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, eine Anzeige abzulehnen, deren Art, Text oder Präsentation den Interessen von Correspondances SASU zuwiderläuft.

Der Herausgeber kann nicht für Texte mit Werbecharakter verantwortlich gemacht werden, die unter der ausschließlichen Verantwortung des Inserenten oder der Agentur online gestellt werden.


Artikel 6

Der Herausgeber übermittelt die Anzeige an den Inserenten oder die Agentur, bevor sie online gestellt wird.

Diese wird im Form einer URL per E-Mail verschickt.

Nach der Überprüfung erklärt der Kunde oder die Agentur sein Einverständnis per E-Mail.

Erfolgt innerhalb von 4 Tagen keine schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers per E-Mail, gilt die zuletzt zugesandte Version der Werbeeinschaltung als ohne Vorbehalt akzeptiert.


Artikel 7

Die Frist für die Onlinestellung der Werbebotschaft beträgt 4 Arbeitstage ab der stillschweigenden oder ausdrücklichen Annahme der Werbebotschaft durch den Inserenten oder die Agentur, die der Redaktion vorliegt.

Correspondances SASU, Entwickler und Herausgeber von „voisins-nachbarn.eu“, kann nicht für die Nichterbringung von Leistungen verantwortlich gemacht werden, die nicht direkt von ihm zu verantworten sind (allgemeiner Stromausfall, Zusammenbruch der Leitstellen oder Unterbrechung der Internetverbindungsdienste, Kriegshandlungen oder Anschläge usw.).


Artikel 8

Der Vertrag über die Bereitstellung von Werbeflächen kann aus folgenden Gründen vom Verlag ohne rechtliche Formalitäten acht Tage nach Absendung einer förmlichen Aufforderung gekündigt werden:

  • - Nichteinhaltung einer der allgemeinen oder besonderen Bedingungen des vorliegenden Vertrags für die Bereitstellung Werbeflächen durch den Inserenten oder die Agentur.
  • - Nichtbezahlung der Rechnung nach Mahnung. Correspondances SASU behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, auch wenn der Inserent oder die Agentur die Zahlung oder Erfüllung dieser Verpflichtungen angeboten hat.


Artikel 9

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch Correspondances SASU muss der Inserent oder die Agentur den offenen Betrag zuzüglich einer Strafklausel von 10 % sowie den Betrag in Höhe der Gesamtmiete der ursprünglich bereitgestellten Fläche zahlen. Die nach der Beendigung des Vertrags gezahlten Beträge werden auf die geschuldeten Beträge angerechnet und haben keine Rücknahme der Kündigung zur Folge.


Artikel 10

Ein Fehler oder ein Versäumnis bei der Veröffentlichung der Werbeeinschaltung berechtigt den Inserenten bzw. die Agentur nur zu einer Preisminderung entsprechend dem Ausmaß des Versäumnisses.

Die Parteien werden die Preisminderung nach Treu und Glauben festlegen.
 

Artikel 11

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem französischen Recht.

Der Inserent oder die Agentur erkennt an, dass der vorliegende Vertrag über die Bereitstellung von Werbeflächen nicht den Bestimmungen der Artikel L. 121-23 bis L. 121-28 des Verbraucherschutzgesetzes unterliegt.

Für Streitigkeiten jeglicher Art oder für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Ausführung des Auftrags ist ausschließlich das Handelsgericht Metz zuständig, sofern der Beklagte ein Gewerbetreibender ist.

Diese Zuständigkeit gilt auch im Falle eines Eilverfahrens oder offenen Rückforderungen.

Correspondances SASU, Gestalter und Herausgeber der Website „voisins-nachbarn.eu“, ist für die Bereitstellung der Website, deren Betrieb und Verbreitung verantwortlich.

Der Inserent bzw. die Agentur erklärt, von den oben genannten allgemeinen Mietbedingungen Kenntnis genommen zu haben.

Der Inserent bzw. die Agentur beauftragt Correspondances SASU mit der Durchführung einer Werbekampagne mit der in Anlage 2 festgelegten Dauer.

(1) Mehrwertsteuer: 20%

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